|
|
 |
 |
 |
Rissbreitenbeschränkung nach DIN 1045-1
Rissbildung ist in Betonzugzonen nahezu unvermeidbar. Die
Rissbreite ist so zu beschränken, dass die ordnungsgemäße
Nutzung des Tragwerks sowie sein Erscheinungsbild und die
Dauerhaftigkeit als Folge von Rissen nicht beeinträchtigt
werden.
Die Begrenzung der Rissbreiten nach [1] DIN 1045-1 August 2008
Abschnitt 11.2 umfasst die folgenden Nachweise:
- Nachweis der Mindestbewehrung nach [1] Abschnitt 11.2.2,
- Nachweis der Begrenzung der Rissbreite unter der
maßgebenden Einwirkungskombination nach [1] Abschnitt 11.2.3
( Begrenzung der Rissbreite ohne direkte Berechnung)
- Nachweis der Begrenzung der Rissbreite unter der
maßgebenden Einwirkungskombination nach [1] Abschnitt 11.2.4
(Berechnung der Rissbreite).
|
 |
|
Berechnungsbeispiel: Mindestbewehrung und Begrenzung der
Rissbreite
|