Allgemeine Geschäftsbedingungen

InfoGraph GmbH, Aachen  ·  Stand: 1. Juni 2018

§ 1 Geltung der Bedingungen, Rechtsordnung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Dabei kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

§ 2 Vertragsabschluss

(1)  In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 30 Kalendertage gebunden.

(2)  Der Auftraggeber ist 6 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

(3)  Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Vertragsarten

Die Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind, soweit sie die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, Kaufverträge. Bei der Erstellung, Änderung und Installation von Software handelt es sich um Werkverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Auftraggebers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers in voller Höhe bestehen.

§ 4 Preise, Preisänderungen

(1)  Alle Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.

(2)  Die Preise für die Lieferung von Waren schließen Verpackung und Fracht nicht ein.

(3)  Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungsdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung, Bereitstellung oder Leistung gültigen Preise des Auf­tragnehmers.

(4)  Für die Änderung, Anpassung oder Installation von Software rechnet der Auftragnehmer nach Stundenaufwand ab. Führt der Auftragnehmer Arbeiten am Sitz des Auftraggebers durch, so ist er berechtigt, zusätzlich die angefallenen Reisekosten abzurechnen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeiten

(1)  Gerät der Auftragnehmer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Maßgabe der folgenden Bestimmung vom Vertrag zurücktreten.

(2)  Die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 6 Wochen festgelegt. Die Nachfrist beginnt mit Eingang der Fristsetzung beim Auftragnehmer.

§ 6 Versand und Gefahrenübergang

(1)  Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Haus des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

(2)  Der Auftragnehmer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

§ 7 Software-Lizenz

(1)  Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungslizenz für die von ihm erstellten Programme zur Nutzung im Geschäftsbetrieb des Auftraggebers. Die Lizenz schließt das Recht ein, spätere Revisionen oder Ergänzungen der Programme zu erwerben.

(2)  Im Falle von Mietinstallationen erlischt das Nutzungsrecht an den lizenzierten Programmen mit Ablauf der Mietzeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb einer Woche nach Ablauf der Mietzeit alle Datenträger, Dokumentationen und Einrichtungen zum Softwareschutz an den Auftragnehmer auf seine Kosten und auf seine Gefahr zurückzusenden und alle gefertigten Programmkopien zu löschen. Gerät der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zur Rückgabe den vereinbarten Mietzins als Nutzungsentschädigung geltend zu machen.

(3)  Datenträger und mitgelieferte Einrichtungen zum Softwareschutz verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Sie werden bei nachweislich versehentlicher Beschädigung gegen Erstattung der Kosten des Auftragnehmers ausgetauscht. Bei mutwilliger Beschädigung oder Beschädigung wegen grober Bedienungsfehler entscheidet der Auftragnehmer nach billigem Ermessen über die Konditionen einer Neulieferung der Programme.

(4)  Die Programme und Bedienungsanleitungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Änderung oder Ergänzung oder eine Weitergabe der Programme an Dritte ist nicht zulässig. Der Auftraggeber ist allerdings berechtigt, von jedem Datenträger eine Sicherungskopie und eine Arbeitsversion der Programme ausschließlich für den eigenen Gebrauch zu erstellen. Die Beseitigung oder Außerkraftsetzung des Softwareschutzes ist unzulässig.

(5)  Wird Unberechtigten die Nutzung der Programme ermöglicht oder der Softwareschutz vom Auftraggeber oder von Dritten, denen der Auftraggeber die Programme zugänglich gemacht hat, beseitigt oder außer Kraft gesetzt, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der jeweiligen Lizenzgebühr für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1)  Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung oder Leistung.

(2)  Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Dies gilt ebenso für die vom Auftragnehmer lizenzierten Programme. Fehler der Programme sind Programmanweisungen oder ausgelassene Programmanweisungen, die trotz richtiger Bedienung des Programms unter Beachtung der Hinweise in der Bedienungsanleitung zu falschen Ergebnissen oder zu einem Programmabbruch führen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers werden auf ein Nachbesserungsrecht beschränkt, das durch möglichst exakte schriftliche Beschreibung des Fehlers und der Situation, in der Fehler aufgetreten ist, ausgeübt wird.

(3)  Der Auftraggeber muss bei der Lieferung von Waren diese bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und dem Auftragnehmer von etwaigen Schäden oder Verlusten schriftlich Mitteilung machen. Im übrigen müssen dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Ein Verstoß gegen vorstehende Vorschriften schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer aus.

(4)  Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Produkte zur Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgeld vereinbart wurde.

(5)  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1)  Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2)  Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware bzw. die erteilte Software-Lizenz auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch den Auftragnehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 10 Zahlung

(1)  Verkaufspersonal oder technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder auf ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.

(2)  Rechnungen des Auftragnehmers sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nicht anders vereinbart.

(3)  Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.

(4)  Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers legt der Auftragnehmer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Auftraggebers erfüllt sind.

(5)  Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 11 Datenschutz

(1)   Der Auftragnehmer wird die zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendigen persönlichen Daten sowie die für lizenzierte Software anfal­len­den Nutzungs­daten elektronisch speichern.

(2)   Der Auftraggeber erklärt mit Auftrags­erteilung sein Einverständnis zur elektronischen Speicherung seiner Daten entsprechend der Europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO), Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe (a). Er hat das Recht auf Auskunft, Korrektur, Einschränkung, Sperrung und Löschung seiner Daten.

(3)   Zuständige Aufsichts­behörde nach Artikel 77 der DSGVO ist der Landes­beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düssel­dorf.

§ 12 Verbraucherinformation nach § 36 VSBG

Der Auftragnehmer ist zu Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen möglichst nahe kommen.

§ 14 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist Aachen.

www.infograph.de