InfoCAD Testlizenz

Kostenlose 30-Tage Testlizenz

Mit unserer 30-tägigen Vollversion können Sie unverbindlich alle Programmfunktionen eingehend prüfen und testen.

Registrieren Sie sich und starten Sie unmittelbar mit InfoCAD.

Ihre Lizenznummer und die Installationshinweise senden wir nach der Registrierung an Ihre eingegebene E-Mail Adresse.

Mit Absenden der Registrierung akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen und nachstehende Lizenzbedingungen. Zum Schutz vor Missbrauch unseres Angebots wird Ihre Internetadresse aufgezeichnet. Bitte beachten Sie, dass Testlizenzen nicht über Terminalverbindungen (Remote Desktop) nutzbar sind.

Lizenzbedingungen für InfoCAD Testlizenzen

§ 1 Lizenzumfang, Lizenzgeber
Die Lizenz umfasst die Module des Programmsystems InfoCAD für Windows® Betriebssysteme. Lizenzgeber und Inhaber aller Nutzungsrechte ist die InfoGraph GmbH in Aachen.

§ 2 Nutzung, Befristung, Kosten
(1) Die Testlizenz wird zur Erprobung im freiberuflichen oder gewerblichen Umfeld für den in der Online-Registrierung angemeldeten Lizenznehmer erteilt. Eine Nutzung zur Anfertigung von Standsicherheitsnachweisen oder bautechnischen Prüfungen ist ausgeschlossen.
(2) Die Laufzeit der Lizenz ist auf 30 Tage ab dem Datum der Registrierung befristet. Die Bereitstellung der Testlizenz ist für den Lizenznehmer kostenfrei.

§ 3 Lizenzbedingungen
(1) Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungslizenz für die von ihm erstellten Programme zur Nutzung auf dem registrierten Computer des Lizenznehmers. Zur Registrierung wird aus den Hardware-Komponenten des Computers eine eindeutige Kennung erzeugt und beim Lizenzgeber gespeichert.
(2) Zur Prüfung der Lizenz wird von den Programmen bei Bedarf eine Internetverbindung aufgebaut. Für den Aufbau der Internetverbindung können vom jeweiligen Dienstanbieter Nutzungsgebühren erhoben werden, auf die der Lizenzgeber keinen Einfluss hat.
(3) Die Programme und Bedienungsanleitungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Überlassung der Programme an Dritte und die Beseitigung oder Außerkraftsetzung des Softwareschutzes sind unzulässig.
(4) Wird Unberechtigten die Nutzung der Programme ermöglicht oder der Softwareschutz vom Lizenznehmer oder von Dritten, denen der Lizenznehmer die Programme zugänglich gemacht hat, beseitigt oder außer Kraft gesetzt, verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der maßgebenden Lizenzgebühr für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers aus der Programmnutzung sind ausgeschlossen. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von etwaigen Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Umfang frei.

§ 4 Datenschutz
Der Lizenznehmer erklärt sein Einverständnis gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe (a), dass zur Bereitstellung der Lizenz seine persönlichen Daten, seine IP-Adresse, übersandte Dateien sowie die anfallenden Nutzungsdaten elektronisch gespeichert werden. Der Lizenznehmer hat das Recht auf Auskunft, Korrektur, Einschränkung, Sperrung und Löschung seiner Daten. Zuständige Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 der DSGVO ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf.

Stand: 24. April 2023